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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird
auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen,
kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt
Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.
Allgemeine Reiseinformationen
Über
Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur
geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch
Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist.
In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts
benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine
Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen.
Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und
sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und
aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch
verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine
Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch
ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln
werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen.
Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln
von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in
Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit
Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen
Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen,
Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser
Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten
deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office
beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der
Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen
Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein
Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer
Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur
bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen
erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen,
Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten
werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel
Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz -
auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische
Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen
unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land.
Alkohol wird zwar in einigen lizenzierten Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum grundsätzlich gesetzlich untersagt.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten
in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über
drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im
persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende
Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und
Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten
Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen
kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr
von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die
medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig.
Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt
werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate
durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen
sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf
den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer
Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige
ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Quelle: Auswärtges Amt :
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und
Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Kontakt Auswärtiges Amt :
Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin, Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 175100
Quelle : Deutsches Auswärtiges Amt, Stand November 2009
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