Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in
Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe
verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste,
öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen lizenzierten Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum
grundsätzlich gesetzlich untersagt.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden.
Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten
(siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).